Eine BS braucht man für eine Zustandsfeststellung VOR Baubeginn, um vorhandene Fehlstellen ( Mängel , Risse …) an Objekten oder vom Bau betroffene Objektteile zu dokumentieren. Zur Feststellung und Dokumentation von Bauzuständen (Schäden) aller Art.
Gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) § 384 versteht man unter Beweissicherung, den „gegenwärtigen Zustand einer Sache“ festzustellen. Es ist die „Vornahme eines Augenscheins“, z. B. um zu verhindern, dass „Beweismittel sonst verloren gehen“.