Ein Nutzwertgutachten wird zum Beispiel bei einem Mehrfamilienhaus oder Zinshaus benötigt, wenn mehrere unterschiedliche Eigentümer exakt über bestimmte Wohnungseigentumobjekte verfügen und diese auch verkaufen/belasten können wollen im Grundbuch. Durch das Nutzwertgutachten werden sämtliche wohnungseigentumstaugliche Objekte der Einlagezahl mit Quadratmetern erfasst, gewichtet sowie eindeutig und unverwechselbar den jeweiligen Wohnungseigentumobjekten zugeordnet (Wohnungen, Geschäfte, Büros, PKW Stellplätze, etc.). Dies ist natürlich vor allem für Bauträger Um und Auf, wenn Wohnungen verkauft werden sollen.