Dabei handelt es sich um einen in einem Gutachten absolut ausgewiesenen Wert, dieser stellt jedoch weder einen Minimal- noch Maximalkaufpreis der Immobilie dar. Vielmehr soll es ein maximal nachvollziehbar abgeleiteter Wert sein, den 3 bis 5 kaufwillige Interessen binnen einem Verwertungszeitraum von 6 bis 12 Monaten bereits wären zu bezahlen (bei Wohnimmobilien). Bei Gewerbeimmobilien kann dieser Zeitraum wesentlich länger sein.